AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Beziehungen und Rechtsgeschäfte mit Martin Veit / VEITLIGHT® Licht- und Tontechnikverleih, Lageranschrift: Ruschestr. 103 10365 Berlin, im Folgenden „Vermieter“ genannt, sofern keine schriftlichen anderweitigen Regeln und Bedingungen vereinbart werden. Abweichende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern, im Folgendem „Mieter“ genannt, erlangen nur Vertragsbestandheit, mit schriftlicher Zustimmung durch den Vermieter.
Alle Mietsachen bleiben Eigentum des Vermieters.
2. Vertragsabschluss
Alle Angebote vom Vermieter sind unverbindlich und freibleibend. Die Internetauftritte und Websites des Vermieters sind reine Informationsplattformen. Dargestellte Preise sind unverbindlich und als annähernd zu betrachten. Druck-, Schreib- und Rechenfehler sowie Irrtümer können entstehen, deshalb behält sich der Vermieter, die Korrektur und Berichtigung vor, das Gleiche gilt, hinsichtlich notwendiger Änderungen von Konstruktion, Optik und Form der Mietsachen sowie Lieferumfang.
Verträge kommen erst, mit der schriftlichen Angebotsannahme oder der schriftlichen Bestellung, durch den Mieter, zustande sowie der Gebrauchsüberlassung der Mietartikel, durch den Vermieter oder seinem, dem Mieter, bekanntgegebenen Beauftragten.
Entstehen, abweichend vom Vertragsinhalt, Mehrkosten oder Mehrarbeit durch den Vermieter, wird der Mieter, unverzüglich informiert und diese werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
3. Annulierung / Stornierung eines Auftrages
Die Annulierung oder Stornierung eines Auftrages, durch den Mieter, ist bis spätestens 2 Tage vor Auftragserfüllung, durch den Vermieter, kostenfrei möglich. Die Annulierung oder Stornierung bedarf der Schriftform.
Bei Annulierung oder Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt, verpflichtet sich der Mieter, die vereinbarte Vergütung, in vollem Umfang, zu begleichen, das Gleiche gilt bei Annahmeverzug und Annahmeverweigerung. In diesen Fällen, behält sich der Vermieter vor, nach seinem Ermessen, die vereinbarte Vergütung, zu mindern.
4. Mietzeit
Die Mietzeit wird in vollständigen Tagen berechnet. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag.
Die Mietzeit beginnt, mit dem Zeitpunkt der Anlieferung der Mietsachen, beim Mieter oder bei Abholung, durch den Mieter, bei vereinbartem Übergabeort. Die Mietzeit endet grundsätzlich zum vertraglich vereinbartem Zeitpunkt. Eine frühere Rückgabe, führt nicht zur Verkürzung der Mietzeit. Erfolgt keine Rückgabe, der Mietsachen, zum vereinbartem Zeitpunkt, durch den Mieter, verlängert sich die Mietzeit entsprechend. Ist die Abholung der Mietsachen, durch den Vermieter oder ein durch ihn Beauftragten, durch Verschulden des Mieters, nicht möglich, verlängert sich die Mietzeit entsprechend.
5. Lieferung / Versand
Alle angebotenen Mietsachen, können vom Vermieter, geliefert und versendet werden. Dabei behält sich der Vermieter vor, aus Aspekten der Wirtschaftlichkeit, diese zu verweigern. Die Preise richten
sich nach Lieferumfang und Entfernung und bedürfen eines Angebotes, durch den Vermieter.
6. Preise, Zahlungsweise, Zahlungsverzug
Alle Preise sind, wenn nicht anders ausgewiesen, Brutto-Preise in Euro, inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer und gelten als freibleibend. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtümer bleiben vorbehalten.
Kosten für Transport oder Lieferung sowie zusätzlich vereinbarte Spesen, gehen zu Lasten des Mieters.
Die Zahlungsweise der Mieter, richtet sich nach ihrer geschäftlichen Ausrichtung und werden in Privatkunden sowie Geschäftskunden gegliedert.
Privatkunden zahlen bar, per EC- oder Kreditkarte, mit PayPal, bei Übergabe der Mietsachen bzw. per Vorkasse, auch als Überweisung.
Geschäftskunden zahlen bar, per EC- oder Kreditkarte, mit PayPal bei Übergabe der Mietsachen bzw. per Vorkasse, auch als Überweisung sowie auf Rechnungsziel per Überweisung, mit in Rechnung genanntem Zahlungsziel. Bei Zahlungsverzug, werden Überziehungszinsen in Höhe von 6 % per Anno, ab dem Fälligkeitstag, auf die Gesamtsumme der Rechnung, fällig und in Rechnung gestellt.
7. Kaution
Der Vermieter behält sich vor, zusätzlich zur vereinbarten Vergütung, eine Kaution zu erheben. Kautionen werden schriftlich vereinbart und werden dem Mieter, nach Rückgabe der Mietsachen, inklusive allen Zubehörs, in unversehrtem Zustand, zurückgezahlt. Bei verspäteter Rückgabe der Mietsachen, siehe Punkt 4 dieser AGB‘s, wird ein zusätzlicher Mietbetrag, nach Maßgabe der gültigen Preise des Vermieters, von der Kaution, einbehalten. Übersteigende Vergütungen werden in Rechnung gestellt, Restbeträge werden dem Mieter erstattet.
Sind Schäden an oder Verluste der Mietsachen entstanden, werden gezahlte Kautionen verrechnet, Überschüsse werden ausgezahlt und übersteigende Kosten nachberechnet, siehe auch Punkt 9 dieser AGB’s.
8. Pflichten des Mieters
Der Mieter hat seine Identität, mittels Personalausweis, Reisepass oder Gewerbenachweis nachzuweisen.
Der Mieter hat unmittelbar nach Empfang der Geräte, diese auf Unversehrtheit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Der Mieter verpflichtet sich, zum sorgfältigen Umgang mit den Mietsachen und sie so, wie in der Einweisung gezeigt, zu nutzen und zu bedienen.
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsachen, auf eigene Kosten, gegen Verlust oder Beschädigung zu sichern und haftet für aufkommende Schäden, infolge Fahrlässigkeit oder Diebstahl. Mietsachen inklusive allen Zubehörs, sind zum vereinbartem Rückgabetermin, in einwandfreiem und sauberem Zustand zurückzugeben. Bei starker Verschmutzung, behält sich der Vermieter vor, dem Mieter, die entstandenen Reinigungskosten, nachträglich in Rechnung zu stellen.
Der Mieter verpflichtet sich, an den Mietgegenständen keine dauerhaften Veränderungen vorzunehmen.
Der Mieter haftet für die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften.
Die Einholung, der notwendigen Genehmigungen, Konzessionen, GEMA-Anmeldungen, Bauabnahmen etc. sowie die Übernahme von deren Kosten, liegen im Verantwortungsbereich des Mieters. Der Mieter sorgt beim Einsatz der Mietsachen, für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Der Vermieter weist darauf hin, dass der Betreiber einer Veranstaltungsstätte, gemäß der Versammlungsstätten-Verordnung, einen entsprechend qualifizierten Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik, zu beauftragen hat. Dieser wird nicht durch den Vermieter gestellt, auch nicht, wenn der Vermieter, während der Veranstaltung, Servicepersonal einsetzt.
9. Mängelrügen
Mängelrügen wegen Schlecht-, Falsch- oder Minderlieferungen bzw. -leistungen, sind dem Vermieter unverzüglich, nach Erhalt der Mietsachen, mitzuteilen. Kontaktaufnahme über Telefon: 0151-40339560 oder 030-55669606 oder per Mail: info@veitlight.de. Der Mieter überprüft daher sofort, nach Erhalt der Mietsachen, deren Unversehrtheit und Vollständigkeit. Dem Vermieter ist im Falle von Mängeln, Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beheben oder andere gleichartige Mietsachen, zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der Mieter, die sofortige Benachrichtigung, so sind Ansprüche des Mieters auf Minderung, Rücktritt oder Wandlung ausgeschlossen.
10. Schäden / Verlust der Mietsachen
Der Mieter haftet grundsätzlich, für jede Beschädigung oder Verlust der Mietsache oder Teilen der Mietsache. Der Grund des Verlustes ist unrelevant. Bei reparaturfähigen Beschädigungen, hat der Mieter die Reparaturkosten, an den Vermieter, zu erstatten. Bei nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust, hat der Mieter den Neuwert, auf der Basis der Wiederbeschaffungskosten, an den Vermieter, zu erstatten.
Der Mieter ersetzt den, durch den Ausfall entstehenden, Schaden. Dazu gehören unter anderem auch Schäden, die durch eine verspätete Rückgabe, beim Vermieter entstehen oder gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden.
11. Gefahrenübergang
Die Gefahr, für Verlust und Beschädigung der Mietsachen geht, bei Lieferung durch Fahrzeuge des Vermieters, mit der Übergabe, auf den Mieter über. Werden die Mietsachen vom Mieter oder durch einem, vom Mieter beauftragtem Dritten, abgeholt, so geht die Gefahr, bei Übergabe der Mietsachen, auf dem Mieter über.
Ist zusätzlich zur Vermietung, die Betreuung einer Veranstaltung und oder die Montage der Mietsachen vereinbart, bleibt es beim beschriebenen Gefahrenübergang.
12. Haftungsausschlüsse
Für Schäden und Folgeschäden übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung oder Verpflichtung zu Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund. Eine Haftung des Vermieters aus positiver Vertragsverletzung (pVV) oder Verschulden bei Vertragsschluß oder Verletzung vorvertraglicher Pflichten (cic) ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Der Haftungsausschluss betrifft insbesondere:
Nichtzustandekommen des Mietvertrages wegen
– höherer Gewalt
– Beschädigung oder Totalausfall der Mietartikel auf dem Transportweg oder beim Kunden
– Nichtverfügbarkeit durch verspätete Rückgabe von Vormietern
– unvorhersehbarer Verzögerung der Anlieferung
– auftretende Funktionsstörungen und Totalausfall der Mietsachen.
– sowie jede sich daraus ergebene Folgeschäden, ob mittelbar oder unmittelbar, einschließlich Verdienstausfall oder
entgangene Gewinne
Etwaige Ansprüche Dritter bei öffentlichen Veranstaltungen (z.B. GEMA), gehen zu Lasten des Veranstalters.
13. Datenschutz
Die für die Vertragsabwicklung notwendigen Daten werden, vom Vermieter, im Einklang, mit den geltenden Datenschutzgesetzen, verarbeitet und gespeichert. Der Mieter ermächtigt den Vermieter, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung, erhaltenen Daten, über den Mieter, im Sinne der Datenschutzgesetze zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
Der Vermieter speichert und verwendet die persönlichen Daten, des Mieters, zur Abwicklung der Aufträge und eventueller Folgevorgänge.
Der Vermieter gibt keine personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten erfordern. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum.
Der Vertragspartner hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Weiteres in der Datenschutzerklärung.
14. Schlussbestimmungen
Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB‘s unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Mündliche Absprachen sind ungültig. Änderungen bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort ist der Firmensitz des Vermieters. Es gilt deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand: Februar 2020